Rufen Sie uns an:

043 443 17 37

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Helping Hand GmbH 2011

Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Helping Hand GmbH und dem Auftraggeber (in Folge Kunde genannt). Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die geltenden Regelungen und akzeptiert diese.

Arbeitsanfrage und Offerte

Helping Hand ist verpflichtet dem Kunden auf Anfrage eine Offerten mit allen fälligen, variablen Ausgaben und Arbeitsstunden dem Auftraggeber auszuhändigen. Der Offertenpreis kann je nach Auftragsumfang, Überstunden und zusätzlichen Materialaufwänden variieren und gilt daher als Richtpreis.

Auftragserteilung, Arbeiten und Pflichten der Helping Hand GmbH

Bei einer definitiven Auftragserteilung gelten mündliche, sowie schriftliche Abmachungen als verbindlicher Vertrag. Die mündliche Auftragserteilung und Bestätigung ist daher ebenso rechtsgültig. Helping Hand GmbH verpflichtet sich die aufgetragenen Arbeiten mit Effektivität, Professionalität und Qualität durchzuführen und den Kunden während der Arbeitszeiten fachgerecht zu begleiten. Die erbrachten Dienstleistungen Dritter unterstehen deren Geschäftsbedingungen.
Helping Hand GmbH haftet nicht für Partnerfirmen und deren Produkte.

Honorare, Auslagen und Spesen

Das Honorar beinhaltet jegliche, aufgewendeten Arbeiten aller involvierten Mitarbeiter in Stunden, gefahrene Kilometer inkl. Anfahrtsweg, Spesen, sowie alle verwendeten Materialien. Die erste Arbeitsstunde gilt als volle Stunde, alle weiteren Arbeitsstunden werden im halbstündlichen Takt abgerechnet. Als Überstunden gelten alle zusätzlichen Arbeitsstunden, die in der Offerte nicht aufgeführt und berechnet wurden, sowie alle Arbeitsstunden ab 18:00 Uhr. Bei Wochenend- und Feiertagen variieren die Stundensätze, welche auf www.helpinghand.ch ersichtlich sind.
Die Auslagen für Reise- und Portispesen, Übernachtungen und sonstige angefallenen Gebühren und Kosten, sowie der Einsatz besonderer technischer Hilfsmittel (z.B. Baugeräte), werden zusätzlich berechnet und fliessen in die Endrechnung mit ein.

Pflichten Kunde

Der Kunde ist bei einer Annullierung eines Auftrags verpflichtet diese mindestens 24 Stunden, vor Auftragsbeginn, telefonisch oder per E-Mail an Helping Hand mitzuteilen, andernfalls wird durch die angefallenen Aufwände (Benzinkosten, Lohnzahlungen,...) ein Betrag von min. 150.- CHF erhoben.
Der Kunde verpflichtet sich nach der definitiven Auftragserteilung 50 % des Offertenpreises im Vorraus auf das Postkonto der Helping Hand GmbH zu überweisen. Ansonsten hat der Kunde die Möglichkeit die Vorrauszahlung am Auftragsort bar zu begleichen. Der Kunde verpflichtet sich die erbrachten Leistungen und dessen Endrechnung der Helping Hand GmbH innert 20 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Rechnungen können in Bar oder per Überweisung auf das Postkonto der Helping Hand GmbH beglichen werden. Verlängerungen der Zahlung können schriftlich per Mail oder telefonisch 3 Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist bei Helping Hand GmbH beantragt werden.

Mahnung

Nach Ablauf der Zahlungsfrist (generell 20 Tage nach Rechnungsdatum) und ungetätigter Rechnungsbegleichung ist Helping Hand GmbH verpflichtet dem entsprechenden Kunden die erste Mahnung als Zahlungserinnerung auszuhändigen. Bei missachten der 1. Zahlungserinnerung, erfolgt nach 10 Tagen die 2. Mahnung, auf der eine Aufwandsgebühr von 40.- CHF veranschlagt wird. Bei weiterem Missachten der Rechnung und den Zahlungserinnerungen erfolgt die 3. Mahnung, auf der eine weitere Aufwandsgebühr von 40.- CHF erhoben wird. Als letzter Schritt der Rechnungsbegleichung wird zwangsweise das Betreibungsamt mit eingeschaltet, deren Aufwände ebenfalls mit berechnet werden.

Haftung

Für Schäden aller Art, die die Helping Hand durch Fahrlässigkeit verursacht hat und die durch den Kunden bis Abschluss des Auftrags bestätigt wurde, haftet die Helping Hand GmbH. Bei Transportaufträgen von Wertgegenständen bis zu 250'000.- CHF haftet die Helping Hand GmbH mit einer Transportversicherung. Wertvollere Transportgegenstände müssen von dem Kunden gemeldet werden, andernfalls ist Helping Hand GmbH bei Wertverlust durch Schäden oder gänzlichen Verlust rechtlich nicht verpflichtet für diese Schäden auf zu kommen. Für anderweitige Aufträge und Arbeiten, die es zu versichern gilt, ist der Kunde verpflichtet dies zu melden. Nötige Versicherungsofferten werden nach Absprache mit dem Kunden von der Helping Hand GmbH eingeholt und dem Kunden präsentiert. Änderungen werden dem Auftraggeber frühzeitig mitgeteilt.
Bei Arbeiten bei denen der Kunde die Helping Hand GmbH unterstützt, egal aus welchen Gründen, haftet der Kunde für jegliche materielle und körperliche Schäden, die er selbst verursacht hat oder an denen der Kunden daran beteiligt war.